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Die Schule beginnt: IS-Fan (14) sitzt ab Montag wieder in der Klasse

Eine brisante Entwicklung um einen jungen IS-Fan hat die österreichische Öffentlichkeit in den letzten Wochen in Atem gehalten. Ende Juli wurde der 14-jährige Jugendliche aus seinem Kinderzimmer heraus verhaftet und im Justizzentrum Korneuburg in U-Haft genommen. Die Anschuldigungen gegen ihn sind schwerwiegend, denn es wird wegen terroristischer Vereinigung und gefährlicher Drohung in Verbindung mit dem Waffengesetz ermittelt.

Aufrufe zu Gewalt an Andersgläubigen

Der zierliche Bursche soll Inhalte geteilt haben, in denen der IS verherrlicht wird. Es wurden Videos von Anschlägen und Flaggen des IS gefunden, sowie Aufrufe zu Gewalt an Andersgläubigen. Besonders besorgniserregend war eine Drohung gegen einen Wiener Stadtpolitiker, dessen Kopf auf einem Bild rot eingeringelt war. Begleitet wurde diese Drohung von einer Faustfeuerwaffe und einem Tötungsaufruf.

Die Haftverlängerung und die neuerliche Haftverhandlung

Am 8. August wurde die U-Haft über den 14-jährigen Österreicher, der afghanische Wurzeln hat, um einen Monat verlängert. Doch überraschenderweise fand bereits am Freitag eine neuerliche Haftverhandlung im Justizzentrum Korneuburg statt. Gegen 11 Uhr stand fest: Der IS-Fan wird enthaftet. Sein Verteidiger Christian Werner äußerte sich positiv zu dieser Gerichtsentscheidung: „Ein 14-Jähriger gehört in die Schule und nicht in die Zelle.“

Auflagen nach der Enthaftung

Trotz seiner Freilassung ist der Jugendliche nicht vollkommen frei. Er muss zweimal in der Woche zur Bewährungshilfe in Zusammenarbeit mit Derad, einer NGO zur Extremismus-Prävention. Zudem erhält er ein Tastenhandy ohne Internetzugang. Diese Auflagen sollen sicherstellen, dass der Jugendliche keine weiteren Straftaten begeht und sich von extremistischem Gedankengut distanziert.

Einverständnis der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft stimmte der Enthaftung des 14-Jährigen zu und verzichtete auf Rechtsmittel. Es scheint, als hätten die Behörden Vertrauen in die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass der Jugendliche keinen Schaden anrichtet. Es wird berichtet, dass die Familie den Jugendlichen bereits aus dem Justizzentrum abgeholt hat.

Der Schulstart und die Reaktion der Schule

Die österreichische Öffentlichkeit fragt sich nun, ob die Wiener Schule darüber informiert ist, dass ab Montag ein Schüler, der einen Großteil der Sommerferien in U-Haft verbracht hat, wieder in einem der Klassenzimmer sitzt. Diese Frage wurde in der Verhandlung nicht angesprochen, aber es bleibt ein wichtiges Thema für Eltern, Lehrer und Schüler.

Die Herausforderung für die Schule

Die Rückkehr des IS-Fans in die Schule stellt eine große Herausforderung dar, nicht nur für die Schule selbst, sondern auch für die Lehrer, die Schüler und deren Eltern. Es ist wichtig, dass die Schule angemessene Maßnahmen ergreift, um die Sicherheit aller Schüler zu gewährleisten und gleichzeitig sicherzustellen, dass der betroffene Schüler die notwendige Unterstützung erhält, um sich von extremistischem Gedankengut zu distanzieren.

Es ist unerlässlich, dass die Schule eng mit den Behörden zusammenarbeitet, um sicherzustellen, dass der Schüler keine Bedrohung für die Gemeinschaft darstellt. Dies erfordert eine enge Überwachung und eine klare Kommunikation zwischen allen beteiligten Parteien.

Der Umgang mit extremistischem Gedankengut

Die Rückkehr des IS-Fans in die Schule wirft auch die Frage auf, wie Schulen am besten mit extremistischem Gedankengut umgehen können. Es ist wichtig, dass Schulen Programme zur Prävention von Extremismus implementieren und Schülern die Werkzeuge und das Wissen vermitteln, um extremistischem Gedankengut zu widerstehen.

Es ist entscheidend, dass Schulen einen offenen und ehrlichen Dialog über Extremismus führen und Schüler dazu ermutigen, sich aktiv gegen extremistische Ideologien zu positionieren. Dies kann dazu beitragen, die Entstehung von Radikalisierungstendenzen zu verhindern und die Schüler zu befähigen, kritisch zu denken und informierte Entscheidungen zu treffen.