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Erhöhung von Sozial- und Familienleistungen 2025: Was bedeutet das für die Bürger?

Die Sozial- und Familienleistungen werden im Jahr 2025 um 4,6 Prozent erhöht, entsprechend der durchschnittlichen Inflation von August 2023 bis Juli 2024. Diese automatische Anpassung betrifft die Familienbeihilfe, den Kinderabsetzbetrag, den Mehrkindzuschlag, das Kinderbetreuungsgeld, den Familienzeitbonus, sowie Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe und Schülerbeihilfe.

Steigerung der Richtsätze für Sozialhilfe und Auswirkungen auf Familien

Die Richtsätze für die Sozialhilfe werden ebenfalls um 4,6 Prozent erhöht. Für Alleinlebende und Alleinerziehende steigt die Sozialhilfe auf maximal 1209 Euro netto, während Paare einen Maximalbetrag von 1692 Euro netto erhalten. Diese Beträge werden zwölf Mal im Jahr ausgezahlt. Ein Alleinerziehender oder eine Alleinerziehende mit zwei Kindern, der Teilzeit arbeitet und Sozialhilfe bezieht, profitiert von der Erhöhung mit rund 1100 Euro.

Anpassungen bei Pensionen und Frauenpensionsalter

Senioren können sich 2025 auf eine um 4,6 Prozent erhöhte Pension freuen. Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Mindestpensionen wird auf 1273,99 Euro monatlich erhöht. Das Frauenpensionsalter wird um ein halbes Jahr angehoben und liegt nun bei 61 Jahren. Diese Anpassungen sind Teil der schrittweisen Angleichung des Regelpensionsalters für Frauen an jenes der Männer bis zum Jahr 2033.

Automatische Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Studierende

Die Zuverdienstgrenze für Studierende wird erstmals automatisch an die Inflation angepasst und steigt auf 17.212 Euro pro Jahr. Alleinverdienende und Alleinerziehende mit Kindern bis 18 Jahren, die über ein geringes Einkommen verfügen, erhalten ab 2025 einen Zuschlag zum Kinderabsetzbetrag von 60 Euro pro Kind. Diese Maßnahmen sind Teil des Pakets zur Bekämpfung der Kinderarmut und werden ab 2026 jährlich an die Inflation angepasst.