Zweitwohnsitze
Einheimische werden durch ein komisches Verbot für Hauptwohnsitze in Tourismusorten verjagt. Jetzt soll das Ganze repariert werden.
Bauboom in Schladming: Überall Baustellen, Kräne und fertige Appartementhäuser auf der Sonnenseite von Schladming, wo Zweitwohnsitze erlaubt sind.
Es ist allgemein bekannt, dass Tourismusgemeinden nicht wirklich begeistert von Zweitwohnsitzen sind. Doch jetzt taucht das Thema überraschenderweise in umgekehrter Form auf: In Gebieten, in denen Zweitwohnsitze erlaubt sind, dürfen plötzlich keine Hauptwohnsitze mehr begründet werden. Die Schuld liegt beim Raumordnungsgesetz des Landes, das nach zwei Novellen plötzlich eine Art „Einheimischen-Verbot“ in Ferienwohngebieten verhängt.
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