Es begann mit einer grausamen Attacke in einem Abrisshaus in Graz im Februar. Eine 14-jährige Schülerin wurde angegriffen, ihre Haare wurden angezündet und sie wurde mit einer Eisenstange am Kopf verletzt. Vier Monate später plante das Opfer, der vermeintlichen Kontrahentin am Jakominiplatz eine Lektion zu erteilen. Dies führte zu einem Prozess für die mittlerweile 15-jährige Angeklagte, die angeklagt ist, versucht zu haben, die andere Person mit einem Messer zu erstechen.
Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass die Angeklagte ein Messer mit sich führte und eines der Mädchen aufsuchte. Sie verlangte eine Entschuldigung, die verweigert wurde, und stach dann der Kontrahentin in den unteren Rücken. Ursprünglich sollte der Stich in die Pobacke gehen, traf jedoch den Rücken aufgrund der Bewegung. Es scheint, als ob die Tat geplant war, da sogar die 13-jährige Schwester der Angeklagten die Tat gestanden hat, obwohl sie noch nicht strafmündig war.
Besonders belastend für die Angeklagte waren Tagebucheinträge, die in ihrer Zelle gefunden wurden. In diesen Einträgen beschimpfte sie verschiedene Personen und äußerte eine eindeutige Tötungsabsicht. Sie bedauerte sogar, dass das Opfer noch lebte. Der Verteidiger sah diese Einträge als Ausdruck von Frust und Stress, während die Staatsanwältin sie als Beweis für die tatsächliche Absicht der Angeklagten betrachtete.
Während des Prozesses wurde festgestellt, dass die Angeklagte unter posttraumatischer Belastungsstörung, Flashbacks und Schlafstörungen litt. Trotzdem wurde ihre Zurechnungsfähigkeit vom Sachverständigen bestätigt. Der Verteidiger argumentierte, dass es keine Tötungsabsicht gab, da die Angeklagte nur für Körperverletzung verantwortlich sei. Er fragte, warum jemand, der töten wollte, nur einmal in den Gesäßbereich stechen würde.
Die Einvernahme der Angeklagten fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, und ein Urteil wurde für den späten Nachmittag erwartet. Die Anwälte betonten die Notwendigkeit von politischen Maßnahmen, um solche Gewalttaten in Graz zu verhindern. Es bleibt abzuwarten, wie der Prozess enden wird und welche Konsequenzen die Angeklagte tragen wird.