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Spar schließt sich nun Billa und Mediamarkt an und beginnt damit, die Preise in den Märkten digital auszuschildern. Dies bedeutet weniger Arbeit für das Personal und einen reduzierten Papierverbrauch. Die Möglichkeit, Preise per Tastendruck zu ändern, eröffnet die Tür zur dynamischen Preisgestaltung im Einzelhandel, die im Onlinehandel bereits weit verbreitet ist.

Obwohl Konsumentenschützer Bedenken haben, dass diese Art der Preisgestaltung den Preisvergleich für die Verbraucher erschweren könnte, betont Spar derzeit, dass sie „Dynamic Pricing“ aus Wettbewerbsgründen ausschließen. Dynamisches Pricing, bei dem Preise in Echtzeit an die Nachfrage oder den Wettbewerb angepasst werden, ist weder neu noch gesetzlich verboten. Branchen wie Fluggesellschaften und Hotels praktizieren dies schon lange.

Die rechtliche Situation bezüglich Dynamic Pricing ist jedoch noch nicht eindeutig geregelt. Es gibt verschiedene Gesetze, die hier zur Anwendung kommen, darunter das Preisauszeichnungsgesetz und das Wettbewerbsrecht. Diese Gesetze sollen sicherstellen, dass die Preisauszeichnung nicht irreführend ist und keine Diskriminierung stattfindet.

Besonders relevant werden Datenschutzbestimmungen, wenn es um „Personal Pricing“ geht, bei dem individuelle Preise an Kunden angepasst werden. Es ist wichtig, dass dabei Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und keine Diskriminierung stattfindet.

Obwohl Konsumentenschützer eine Regulierung von Dynamic Pricing im Einzelhandel fordern, ist rechtlich gesehen nichts dagegen einzuwenden. Es wird betont, dass die Situation im Supermarkt anders ist als beispielsweise bei Tankstellen, wo Spritpreise nur einmal täglich geändert werden dürfen.

Insgesamt zeigt sich, dass die Einführung digitaler Preisauszeichnungen im Einzelhandel neue Möglichkeiten der Preisgestaltung eröffnet, aber auch rechtliche Fragen aufwirft. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzgebung in Zukunft entwickeln wird, um einen fairen und transparenten Wettbewerb im Einzelhandel zu gewährleisten.