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Regierung plant strengere Maßnahmen zur Integration umzusetzen

In einem unerwarteten Schulterschluss haben sich eine konservative, eine liberale und eine linke Partei auf strengere Integrationsmaßnahmen verständigt. Dieser historische Konsens zeigt sich sowohl in den Verhandlungen für eine schwarz-rot-pinke Zusammenarbeit als auch im kürzlich vorgelegten Regierungsprogramm. Die neue Dreierkoalition plant, die Integrationsbemühungen von Migrant:innen von Anfang an zu intensivieren, mit dem Motto „Integration ab Tag 1“ – also ab dem Zeitpunkt der Registrierung.

Ein zentraler Bestandteil des Programms ist ein rechtlich verpflichtendes Integrationsprogramm mit Sanktionen für jene, die die Anforderungen nicht erfüllen. Dies betrifft Vertriebene, Schutzberechtigte und Asylwerber:innen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit. Die geplanten Maßnahmen umfassen Integrationsberatung, Überprüfung der mitgebrachten Kompetenzen, Deutschkurse, Werte- und Grundregelvermittlung sowie gemeinnützige Tätigkeiten.

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) wird für die inhaltliche Umsetzung des Programms verantwortlich sein. In enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice AMS sollen die Ankommenden auf den Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Die Hoffnung der Verhandler liegt darin, Integrations- und Qualifizierungsmaßnahmen zu verknüpfen, um eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Dennoch gibt es rechtliche Bedenken bezüglich der geplanten Sanktionen bei Nichterfüllung der Integrationsmaßnahmen. Walter Obwexer, ein renommierter Europarechtler, betont, dass Verwaltungsstrafen verhältnismäßig sein müssen. Die Einhebung von Strafen für nicht bestandene Maßnahmen könnte problematisch sein, da sie das ohnehin geringe Einkommen der Betroffenen belasten würden.

„Integration ab Tag 1“ stellt auch eine Herausforderung für das Asylsystem dar. Obwexer warnt davor, dass Asylverfahren zügig abgeschlossen werden müssen, da ansonsten Personen, die Integrationsmaßnahmen durchlaufen haben, Anspruch auf ein humanitäres Bleiberecht haben könnten. Der Druck auf die Behörden, Asylverfahren effizienter zu gestalten, wird daher steigen.

Im Bildungsbereich sind Maßnahmen zur Förderung von Sprachkompetenz und zur Einbeziehung von Eltern mit Migrationshintergrund geplant. Darüber hinaus wird die Förderung der Fest- und Feiertagskultur in Schulen und Kindergärten betont. Ein weiterer kontroverser Vorschlag ist ein Kopftuchverbot für minderjährige Mädchen, um sie vor Segregation und Unterdrückung zu schützen.

Ein besonders umstrittener Punkt ist die Wartefrist von bis zu drei Jahren für volle Sozialleistungen während der Integrationsphase. Diese Beschränkung hätte laut Obwexer sogar EU-rechtlich für fünf Jahre möglich sein können. Die SPÖ setzte sich für eine kürzere Wartefrist ein, um eine ungleiche Behandlung von Asylwerber:innen, Unionsbürger:innen und Staatsbürger:innen zu vermeiden.

Die Dreierkoalition strebt am Ende des Integrationsprozesses die österreichische Staatsbürgerschaft an. Die Anforderungen für den Erwerb sollen verschärft werden, während der bürokratische Prozess vereinfacht wird. Das ÖIF wird einen verpflichtenden Staatsbürgerschaftskurs entwickeln, um sicherzustellen, dass die Kandidat:innen über ausreichende Deutschkenntnisse und Integrationsfortschritte verfügen.

Die geplanten Maßnahmen zur Integration sind ambitioniert und stoßen auf unterschiedliche Reaktionen in der Gesellschaft. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Umsetzung gestalten wird und welche Auswirkungen sie auf die Integration von Migrant:innen in Österreich haben wird.