Strafe für Autofahrer: Bis zu 600 Euro zahlen oder Klage droht
Eine unerwartete Überraschung erwartete eine Grazerin, als sie Anfang der Woche ihre Post aus dem Briefkasten holte. Unter den üblichen Briefen befand sich auch eine unangenehme Androhung einer Klage. Der Vorwurf: Sie habe auf einem privaten Parkplatz in Graz gewendet. Das Schreiben, das von einer renommierten Wiener Anwaltskanzlei stammt, verlangt von der Frau, innerhalb von sieben Tagen 395 Euro zu zahlen, andernfalls droht eine Klage. In den letzten Tagen wurde bereits von der Arbeiterkammer Oberösterreich vor dieser fragwürdigen Praxis gewarnt.
Konzentration auf Ballungsräume
Dieser Vorfall ist kein Einzelfall, wie die Rechtsabteilung des ÖAMTC bestätigt. Matthias Nagler von den ÖAMTC-Rechtsdiensten erklärt: „Dies ist ein kontinuierliches Thema, das alle Rechtsberatungsstellen in ganz Österreich betrifft. Es konzentriert sich vor allem auf Ballungsräume, wobei Wien nach wie vor der Schwerpunkt ist. Aber auch die Landeshauptstädte wie Graz ziehen nach.“ Die Arbeiterkammer Steiermark erhält mehrmals wöchentlich Anfragen zu diesem Thema, obwohl sie grundsätzlich nicht für Besitzstörungsklagen zuständig ist.
Die Vorgehensweise ist dabei immer gleich: Personen, die private Parkplätze befahren, werden von Sicherheitskameras aufgezeichnet. Die Bilder werden den Betroffenen zusammen mit einer hohen Geldforderung zugesandt. Experten sehen hierin ein Problem. Laut Bettina Schrittwieser, Leiterin der Abteilung für Konsumentenschutz der AK Steiermark, ist das Betreten und Befahren von Privatgrundstücken zwar untersagt, aber der Besitzer darf im Falle eines Verstoßes nur etwa 20 Euro für die Kosten für die Halterabfrage und den Brief verlangen. Anwaltskosten sind nicht erlaubt.
Klage oder Hunderte Euro Ersatzzahlung
Die geforderten Beträge in den Klageandrohungen liegen jedoch weit über dem erlaubten Rahmen. Matthias Nagler warnt: „Die Forderungen belaufen sich auf astronomische Summen, im Bereich von 300, 400 bis zu 600 Euro. In solchen Fällen empfehle ich dringend, rechtlichen Rat einzuholen, da man jeden Fall individuell abwägen muss.“ Das Problem dabei ist, dass im Falle einer Niederlage vor Gericht die Gerichtskosten von etwa 600 Euro zu tragen sind. Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung, sondern es liegt im Ermessen des Richters.
Die Arbeiterkammer empfiehlt bei hohen Forderungen, lediglich 20 Euro zu bezahlen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem kann ein prätorischer Vergleich vor Gericht angeboten werden, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. „Bisher haben wir keine Beschwerden erhalten, dass es danach noch Probleme gegeben hat“, sagt Schrittwieser. Die betroffene Grazerin hat inzwischen ebenfalls rechtlichen Beistand hinzugezogen, um die Angelegenheit zu klären.