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Der ehemalige Spionagechef des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hat Herbert Kickl wegen übler Nachrede verklagt. Das Landesgericht für Strafsachen in Wien hat den Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka kontaktiert, um zu klären, ob eine Strafverfolgung des FPÖ-Chefs möglich ist.

Die Anschuldigungen gegen Kickl wurden während einer Pressekonferenz im April erhoben. Er hatte den ehemaligen BVT-Beamten mit den Spionageaktivitäten von Egisto Ott und Jan Marsalek in Verbindung gebracht und eine Verbindung zur ÖVP hergestellt. Das Gericht sieht darin eine Verleumdung und hat nun das Parlament um eine Entscheidung gebeten.

Der Immunitätsausschuss des Nationalrats wird darüber entscheiden, ob Herbert Kickl strafrechtlich verfolgt werden kann oder nicht. Diese Entscheidung wird erst nach der Konstituierung des Nationalrats nach den Wahlen getroffen. Der Fall wirft ein Licht auf die politische Immunität und die Verantwortlichkeit von Abgeordneten für ihre Aussagen und Handlungen. Es wird interessant sein zu sehen, wie das Parlament mit diesem Fall umgeht und welche Auswirkungen dies auf die politische Landschaft haben wird.