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Neue Gesetze ab September: Klimabonus und Pflegestipendium

Kleinstanlagen für die Erzeugung von Sonnenstrom mit einer Leistung von weniger als 0,8 kW, die an eine bereits vorhandene Steckdose angeschlossen werden können, sind längst kein Nischenprodukt mehr. Mitunter war jedoch die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich, um solche PV-Anlagen auf Balkon oder Terrasse zu installieren. Zusätzlich haben sich Wohnungseigentümer oft nicht gemeldet oder aus persönlichen Gründen Widerspruch eingelegt. Mit einer Änderung im Wohnungseigentumsgesetz wird dieser Hemmschuh ab dem 1. September beseitigt. Die neue Regelung besagt nun, dass es bereits als Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer gilt, wenn eine geplante Änderung bekannt gegeben wurde und die anderen nach zwei Monaten nicht reagiert haben. Bei einem Widerspruch muss ein triftiger Grund angegeben werden.

### Klimabonus

Ab dem 2. September wird der neue Klimabonus in Höhe von bis zu 290 Euro ausgezahlt – die genaue Höhe hängt vom Hauptwohnsitz ab. Da mehr als 90 Prozent der Anspruchsberechtigten das Geld auf ihr Konto überwiesen bekommen, wird die Auszahlung in diesem Jahr wahrscheinlich schnell vonstattengehen. Es sind rund 2,1 Millionen Überweisungen täglich geplant. Neu ist diesmal, dass der Bonus ab einem steuerlichen Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro zu versteuern ist. Dies entspricht laut Finanzministerium einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 6660 Euro. Die Versteuerung erfolgt automatisch über die Finanzverwaltung.

### Sonderwochengeld

Mitte September 2024 beginnen die ersten Auszahlungen des neuen Sonderwochengeldes, das rückwirkend zum 1. September 2022 eingeführt wurde. Bisher hatten Frauen, die schwanger wurden, während sie sich in Elternkarenz befanden, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezogen, keinen Anspruch auf Wochengeld. Diese Regelung wurde vom OGH als unionsrechtswidrig eingestuft. Mit der Einführung des Sonderwochengeldes wurde dieser Missstand behoben. Laut Ministerium sind jährlich etwa 1400 Frauen betroffen.

### Reparaturbonus

Ab dem 16. September kann der Reparaturbonus des Klimaministeriums auch für Fahrräder ohne elektrische Motorunterstützung sowie für Fahrradanhänger eingelöst werden. Bisher galt die Förderung nur für Geräte mit elektronischen oder elektrischen Bauteilen, sodass E-Bikes einbezogen waren, normale Fahrräder jedoch nicht. Laut Ministerium werden künftig alle gängigen Fahrräder von Rennrädern bis Mountainbikes abgedeckt. Der Bonus kann unter www.reparaturbonus.at beantragt werden.

### Pflegestipendium

Pflegestipendien sind für Personen gedacht, die aus einem bestehenden Beruf in Betreuung und Pflege umsteigen und während der Ausbildung auf ihr Einkommen verzichten müssen. Der Mindestbetrag liegt in diesem Jahr bei über 1500 Euro monatlich. Ab September 2024 sind auch Umsteiger anspruchsberechtigt, die ein Studium für Gesundheits- und Krankenpflege an einer Universität oder Fachhochschule absolvieren.

### Kindersitze

Ab dem 1. September dürfen nur noch Kindersitze mit der Prüfnorm E129, auch „i-Size“ genannt, verkauft werden. Diese Norm soll zur Sicherheit von Kindern im Auto beitragen. Unter anderem gilt: Die Zulassung erfolgt nur nach Bestehen eines Seitenaufprallschutzes, die Anpassung erfolgt nach der Größe des Kindes und nicht nach dem Gewicht, und Kinder bis zum Alter von 15 Monaten müssen rückwärtsgerichtet befördert werden. Wer einen Kindersitz mit der bisher geltenden Norm verwendet, muss diesen nicht sofort austauschen.

### MTD-Berufe

Am 1. September tritt eine Gesetzesnovelle in Kraft, die eine zeitgemäße Gestaltung der Berufsbilder und Einsatzbereiche von Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Berufe) vorsieht, die nun unter der neuen Bezeichnung „gehobene medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe“ zusammengefasst sind. Es gibt neue rechtliche Grundlagen für diese Gruppe. Im Zuge der Novellierung werden auch die Berufsausübungsregelungen für Trainingstherapeuten aktualisiert und berufsrechtliche Schranken abgebaut.

### Wohnraumoffensive

Günstige Landesdarlehen, ein Jungfamilien-Bonus und Förderungen für Sanierungen sind die Eckpunkte der sogenannten Wohnraumoffensive in der Steiermark, die am 1. September 2024 startet.