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Kein Verfahren gegen Leonore Gewessler: Amtsmissbrauch ausgeschlossen

Die grüne Umweltministerin Leonore Gewessler stand im Juni im Zentrum einer Kontroverse, als die ÖVP sie wegen angeblichen Amtsmissbrauchs anzeigte. Der Vorwurf bezog sich auf Gewesslers Entscheidung, das EU-Renaturierungsgesetz eigenständig zu unterstützen. Gewessler betonte damals bereits, dass sie überzeugt sei, korrekt und im Einklang mit dem Gesetz gehandelt zu haben. Diese Überzeugung wurde nun bestätigt, da die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Anzeige der ÖVP Anfang September abgelehnt hat, wie der „Falter“ am Freitagmorgen berichtete. Es wurde festgestellt, dass es keinen ausreichenden Anfangsverdacht für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Gewessler gab.

Die Grünen fordern nun eine Entschuldigung von der ÖVP, da sie der Meinung sind, dass eine respektvolle Zusammenarbeit zwischen den Parteien erforderlich ist. Generalsekretärin Olga Voglauer betonte bei einer Pressekonferenz am Freitagvormittag, dass es wichtig sei, Fehler einzugestehen und im Ton respektvoll zu bleiben. Die ÖVP hatte Gewessler angezeigt, weil sie dem EU-Renaturierungsgesetz im Rat der EU-Umweltminister zugestimmt hatte. Zusätzlich reichte die Kanzlerpartei eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Voglauer kritisierte diese Klage als potenzielle Schädigung des Ansehens Österreichs auf europäischer Ebene.

In einer Stellungnahme reagierte auch ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker auf die Entscheidung der WKStA. Er äußerte Bedenken über die schnelle Ablehnung des Antrags ohne Ermittlungsverfahren, insbesondere einen Monat vor den Nationalratswahlen. Die ÖVP bleibt dabei, dass Gewessler das Verfassungsrecht verletzt habe und nicht autorisiert gewesen sei, der Renaturierungsverordnung zuzustimmen. Stocker vermutete politische Motive hinter der Entscheidung der WKStA und bezog sich auf den Bericht der Kreutner-Kommission, die politische Entscheidungen zu bestimmten Zeitpunkten kritisierte. Diese Kommission wurde von Justizministerin Alma Zadic eingesetzt, um die Arbeit der Justiz während der Amtszeit von Christian Pilnacek zu überprüfen. Voglauer wies darauf hin, dass es bedenklich sei, dass die ÖVP erneut die Unabhängigkeit der Justiz in Frage stelle.

Subheadings:

Die Anzeige der ÖVP gegen Gewessler
Die Entscheidung der WKStA
Reaktionen der politischen Parteien

Die Anzeige der ÖVP gegen Gewessler

Die Anzeige der ÖVP gegen Umweltministerin Leonore Gewessler bezog sich auf ihre Unterstützung des EU-Renaturierungsgesetzes im Rat der EU-Umweltminister. Die ÖVP warf Gewessler Amtsmissbrauch vor und reichte zusätzlich eine Nichtigkeitsklage beim EuGH ein. Die Entscheidung von Gewessler, das Gesetz zu unterstützen, stieß auf Kritik von Seiten der ÖVP, die behauptete, dass sie damit das Verfassungsrecht gebrochen habe. Die Grünen hingegen verteidigten Gewesslers Entscheidung und betonten ihre Überzeugung, dass sie rechtmäßig gehandelt habe.

Die Entscheidung der WKStA

Die WKStA lehnte die Anzeige der ÖVP gegen Gewessler ab und entschied, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass es keinen ausreichenden Anfangsverdacht für einen Amtsmissbrauch gab. Diese Entscheidung wurde von den Grünen als Bestätigung für Gewesslers Vorgehen angesehen. Die ÖVP hingegen äußerte Bedenken über die Schnelligkeit der Ablehnung der Anzeige, insbesondere vor den anstehenden Nationalratswahlen.

Reaktionen der politischen Parteien

Die Grünen fordern eine Entschuldigung von der ÖVP für die Anschuldigungen gegen Gewessler. Sie betonen die Bedeutung eines respektvollen Umgangs in der Politik und kritisieren die Haltung der ÖVP gegenüber der Justiz. Die ÖVP hingegen bleibt bei ihrer Position, dass Gewessler das Gesetz nicht hätte unterstützen dürfen und vermutet politische Motive hinter der Entscheidung der WKStA. Die Debatte um Gewesslers Vorgehen und die Reaktionen der politischen Parteien zeigen die Spannungen innerhalb der Regierungskoalition auf.