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Nach ihrer Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz wurde die ÖVP Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) angezeigt. Die WKStA sieht jedoch keinen Anfangsverdacht.

Im Juni 2024 reichte die ÖVP eine Anzeige gegen die grüne Klimaschutzministerin Leonore Gewessler ein, nachdem sie dem EU-Renaturierungsgesetz zugestimmt hatte. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat jedoch Anfang September beschlossen, die Anzeige zurückzulegen. Eine Sprecherin der WKStA erklärte am Freitag, dass aufgrund des Fehlens eines Anfangsverdachts kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werde. Die Zustimmung von Gewessler zum Gesetz sei ein „Akt der Gesetzgebung“ und kein Amtsgeschäft gewesen, daher gebe es keinen Tatverdacht. Die Entscheidung der Ministerin zur Zustimmung des EU-Renaturierungsgesetzes hatte im Frühsommer zu einem ordentlichen Koalitionskrach geführt, bei dem sogar das Ende der Koalition im Raum stand. Die ÖVP war gegen das Gesetz und argumentierte, dass Gewessler einen Alleingang in Brüssel unternommen habe, für den sie nicht die erforderliche Autorität gehabt habe. Die Grünen hingegen beriefen sich auf von ihnen in Auftrag gegebene Gutachten.

Gewessler: Renaturierungsgesetz „Sieg für die Natur“

Gewessler reagierte erfreut auf die Entscheidung der WKStA: Das Renaturierungsgesetz sei „ein Sieg für die Natur“ gewesen, und ihre Zustimmung sei „richtig und keineswegs ein Rechtsbruch“ gewesen. Sie habe nicht leichtfertig gehandelt, sondern aus Verantwortung für zukünftige Generationen, denen sie eine lebenswerte Umwelt hinterlassen möchte.

Auch die Grünen-Generalsekretärin Olga Voglauer äußerte sich in einer eigens einberufenen Pressekonferenz zufrieden. „Das bestätigt, was wir von Anfang an wussten: Naturschutz ist kein Verbrechen“, kommentierte sie die Zurücklegung der Anzeige. Sie betonte, dass es der Politik guttun würde, „wenn sich manche Politiker in ihrer Wortwahl mäßigen würden“. Die Vorwürfe gegen Gewessler seien „unsäglich“ gewesen, und eine Entschuldigung sei angebracht. Wenn jemand „haltlos und grundlos“ einer schweren Straftat beschuldigt werde, gehe man zu weit. Voglauer hoffte, dass die Ablehnung der Anzeige ein Weckruf für mehr Wertschätzung in der Politik sein könne.

Die Generalsekretärin forderte ihren Koalitionspartner auch dazu auf, die Nichtigkeitsklage gegen die Zustimmung zum Renaturierungsgesetz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) fallen zu lassen. Es sei nicht zu spät für die ÖVP, Fehler einzugestehen und dem Land eine Blamage auf europäischer Ebene zu ersparen.

ÖVP will an Nichtigkeitsklage festhalten

Die ÖVP hält jedoch weiterhin an ihrer Rechtsansicht fest. ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker erklärte in einer Aussendung, dass Umweltministerin Leonore Gewessler gegen die einheitliche Stellungnahme der Länder verstoßen habe, Verfassungsrecht gebrochen habe und nicht dazu befugt gewesen sei, der Renaturierungsverordnung zuzustimmen. Er betonte, dass es bemerkenswert sei, dass die Anzeige so schnell abgeschlossen worden sei, während andere Verfahren sich in die Länge zögen. Nun liege es am EuGH, über die Rechtmäßigkeit der Verabschiedung der Renaturierungsverordnung zu entscheiden.

Bislang wurde die Nichtigkeitsklage jedoch noch nicht eingereicht, wie das Büro von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) dem „Ö1“-Mittagsjournal mitteilte. Die Frist dafür läuft noch bis zum 22. Oktober.

Reaktionen auf die Entscheidung der WKStA

Die Zurücklegung der Anzeige gegen Ministerin Gewessler hat zu verschiedenen Reaktionen geführt. Die Oppositionsparteien kritisieren die ÖVP für ihr Vorgehen und sehen darin einen Versuch, politisch Druck auf die Grünen auszuüben. Die SPÖ fordert eine öffentliche Entschuldigung von der ÖVP für die Anschuldigungen gegen Gewessler. Die NEOS hingegen sehen die Entscheidung der WKStA als Bestätigung für die Rechtmäßigkeit von Gewesslers Handeln.

Ausblick auf die politische Zukunft

Die Diskussion um das EU-Renaturierungsgesetz und die Anzeige gegen Ministerin Gewessler haben die Spannungen innerhalb der Koalition verstärkt. Es bleibt abzuwarten, ob die ÖVP an ihrer Nichtigkeitsklage festhält und wie sich die Beziehung zwischen den Regierungsparteien in Zukunft entwickeln wird. Die Entscheidung des EuGH wird entscheidend sein für die weitere politische Landschaft in Österreich.