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Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, dass Behörden Chats mitlesen dürfen, insbesondere bei „verfassungsgefährdenden Angriffen“. Dies beinhaltet die Möglichkeit, Überwachungssoftware auf den Handys von Verdächtigen zu installieren. Die rechtlichen Grenzen für diese Maßnahmen sind jedoch eng gesteckt.

Es ist bekannt, dass Terroristen und Kriminelle häufig verschlüsselte Chatprogramme nutzen, was es für Behörden schwierig macht, Kommunikation zu überwachen. Aus diesem Grund waren österreichische Behörden in der Vergangenheit oft auf Hinweise ausländischer Geheimdienste angewiesen.

Der Gesetzesentwurf für den sogenannten Bundestrojaner wird bereits seit einiger Zeit in der türkis-grünen Koalition diskutiert. Kurz vor der Nationalratswahl Ende September soll er nun öffentlich begutachtet werden. Die ÖVP fordert zusätzliche Befugnisse für die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). Vizekanzler Werner Kogler von den Grünen äußerte sich kritisch, aber grundsätzlich offen gegenüber dem Vorschlag. Auch der Wiener SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig zeigte sich wohlwollend.

Es ist wichtig, dass die Gesellschaft darüber diskutiert, wie weit die Befugnisse der Behörden bei der Überwachung von Chats gehen sollten. Datenschutz und individuelle Freiheiten müssen dabei stets berücksichtigt werden. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzesentwurf letztendlich ausgestaltet wird und welche Auswirkungen er auf die Bürgerinnen und Bürger haben wird.