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Es ist kein Geheimnis, dass der Mangel an Ärztinnen und Ärzten in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens sowie bei Behörden wie dem Heer oder der Polizei ein drängendes Problem darstellt. Um diesem Engpass entgegenzuwirken, wurden in diesem Jahr erstmals 85 der insgesamt 1.900 Studienplätze für das Medizinstudium für „Aufgaben im öffentlichen Interesse“ reserviert. Die Bewerberinnen und Bewerber, die sich für diese Plätze interessieren, verpflichten sich, nach Abschluss ihrer Ausbildung in den genannten Bereichen zu arbeiten. Im Gegenzug erhalten sie ein Stipendium sowie Erleichterungen beim Aufnahmetest. Trotz dieser attraktiven Bedingungen konnten jedoch nur 49 der 85 Plätze auf diese Weise vergeben werden.

Die Verpflichtung für die Studierenden, sich entweder 17 oder 20 Jahre bei der Partnerinstitution (dem jeweiligen Bundesland, der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), dem Innenministerium oder dem Bundesheer) zu engagieren, ist eine wichtige Maßnahme, um sicherzustellen, dass die medizinische Versorgung in den genannten Bereichen langfristig gewährleistet ist. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen lediglich unter den besten 25 Prozent beim Aufnahmetest abschneiden, um von diesem Modell zu profitieren. Wer jedoch das Studium vorzeitig abbricht oder den Dienst nicht wie vereinbart ableistet, muss das Stipendium zurückzahlen.

Es ist interessant festzustellen, dass trotz einer beträchtlichen Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern nur wenige in der Lage waren, einen der gewidmeten Studienplätze zu erhalten. Einige haben nicht die erforderlichen Leistungen erbracht, um ausgewählt zu werden, während andere so gut abgeschnitten haben, dass sie einen regulären Studienplatz ohne Verpflichtung erhalten haben. Allerdings bleiben die nicht vergebenen gewidmeten Plätze nicht ungenutzt. Diese werden wieder in das reguläre System integriert und wie üblich an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die beim Aufnahmetest besonders gut abschneiden.

In diesem Jahr gab es insgesamt rund 11.700 Bewerbungen für 1.850 Studienplätze, wobei 15.400 Personen am Aufnahmetest teilgenommen haben. Es ist erfreulich zu sehen, dass das Bundesheer, wo dieses Modell bereits zum dritten Mal angewendet wird, sowie Wien alle ihre gewidmeten Plätze besetzen konnten. Allerdings gab es auch Bereiche, in denen die Nachfrage nicht gedeckt werden konnte. So erreichte beispielsweise kein Bewerber die erforderlichen Punkte für die drei Plätze des Innenministeriums, und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) konnte nur sechs ihrer 13 Plätze besetzen. Auch das Burgenland und Vorarlberg konnten ihre gewidmeten Studienplätze nicht vollständig nutzen, und die Steiermark konnte nur drei von acht Plätzen vergeben.

Die Tatsache, dass einige Bundesländer Schwierigkeiten haben, ihre gewidmeten Studienplätze zu besetzen, hat zu Forderungen nach einer Überarbeitung des Vergabemodus geführt. Die Bundesländer Burgenland, Vorarlberg und die Steiermark haben Nachbesserungen angemahnt, um sicherzustellen, dass die Plätze effektiver genutzt werden können. Auf Seiten des Bildungsministeriums wird betont, dass die Handhabung der Platzvergabe bereits in der Verantwortung der Länder liegt. Minister Polaschek (ÖVP) unterstreicht die Notwendigkeit eines gewissen Leistungsstandards für die Aufnahme in das Medizinstudium, um die Qualität und Fairness gegenüber anderen Bewerberinnen und Bewerbern zu gewährleisten.

In Tirol konnten vier der fünf gewidmeten Studienplätze vergeben werden, wobei die Bewerberinnen und Bewerber sich als Amtsärzte für Tirol verpflichten. Darüber hinaus plant Tirol, drei weiteren Bewerbern, die genügend Punkte für einen regulären Studienplatz erzielt haben, Förderverträge mit Verpflichtungen anzubieten. In Salzburg wurde nur einer von vier gewidmeten Plätzen besetzt, aber vier weiteren angehenden Medizinstudierenden wurden Ausbildungsverträge angeboten.

Es ist klar, dass die Bemühungen, medizinisches Fachpersonal für wichtige Bereiche des öffentlichen Dienstes zu gewinnen, weiterhin eine Herausforderung darstellen. Es ist wichtig, dass alle beteiligten Parteien zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die gewidmeten Studienplätze effektiv genutzt werden und die medizinische Versorgung in allen Bereichen gewährleistet ist. Nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern, dem Bildungsministerium und den Partnerinstitutionen kann dieses Ziel erreicht werden.