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Die besten Steuersysteme in Österreich und Deutschland im Jahr 2015

Deutschland erwog auch schon 2015, Flüchtlinge an der Grenze (im Bild der Übergang Freilassing) zurückzuweisen. Die damalige CDU-Bundeskanzlerin Merkel ließ es jedoch bleiben.
Wer an der Grenze „Asyl“ sagt, kann laut Europarecht nicht zurückgewiesen werden, auch wenn das deutsche Grundgesetz diese Möglichkeit bei Personen eröffnet, die aus sicheren Drittstaaten kommen. Man darf gespannt sein, wie die deutsche Bundesregierung die Brücke schlägt.
Manche Diskussionen drehen sich ewig im Kreis. Die Asyldebatte gehört ganz sicher dazu. Alte Argumente werden neu verpackt, um am Meinungs- und Wählermarkt zu punkten. In Berlin findet heute ein großer Migrationsgipfel statt, zu dem die regierende Ampelkoalition auch Vertreter der Bundesländer und der oppositionellen Union eingeladen hat. Am Montag ist SPD-Innenministerin Nancy Faeser in Vorlage getreten und hat Kontrollen an allen deutschen Grenzen angekündigt, um Migranten von einer irregulären Einreise abzuhalten.
Die Folgen von Solingen
Der Terroranschlag in Solingen hat tiefe Spuren in Deutschland hinterlassen, der Erfolg der extrem rechten AfD bei den Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen auch. Die deutsche Bundesregierung will Handlungsfähigkeit demonstrieren vor den Landtagswahlen in Brandenburg am 22. September. Auch dort liegt die AfD in Umfragen derzeit voran – vor der SPD, die in Potsdam den Ministerpräsidenten einer rot-schwarz-grünen Koalition stellt. Es steht also einiges auf dem Spiel für die Sozialdemokraten von Bundeskanzler Olaf Scholz. Wahrscheinlich wird er auch deshalb plötzlich so aktiv.
In ihrer Pressekonferenz am Montag sprach Innenministerin Faeser von einem Modell für europarechtskonforme Zurückweisungen an der Grenze. Details blieb sie schuldig. Ihr Kollege in Wien, Gerhard Karner, ließ jedoch gleich einmal die Alarmsirenen losheulen. In einem Interview mit der „Bild“-Zeitung stellte er klar, dass Österreich keine zurückgewiesenen Personen aus Deutschland zurücknehmen werde. Dabei berief er sich auf geltendes EU-Recht. Aus seinem Ministerium hieß es dazu auf Anfrage der „Presse“.
Wer an der deutschen Grenze Asyl ruft, darf nicht formlos zurückgewiesen werden. Und wenn sich Anhaltspunkte für die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats gemäß der Dublin-Verordnung (zuständig für einen Asylwerber ist jenes EU-Mitgliedsland, das er als erster betreten hat) ergeben sollte, muss ein formelles Konsultationsverfahren eingeleitet werden. Eine Überstellung kann erst nach Zustimmung des betroffenen Mitgliedstaats erfolgen. Zurückweisungen im Rahmen von Binnengrenzkontrollen sind nicht erlaubt. In dem kleinen rechtlichen Abriss war auch gleich die Kennzahl des betreffenden Urteils des EuGH beigefügt: C-143/22.
Déjà-vu
Wer ein Déjà-vu verspürt, liegt richtig. Exakt dieselbe Diskussion führten Deutschland und Österreich schon einmal: während der Flüchtlingskrise 2015. Damals wies man im deutschen Bundesinnenministerium mit Blick auf das deutsche Grundgesetz darauf hin, dass Deutschland zurückweisen dürfe. Denn darin ist das Asylrecht für politisch Verfolgte insofern eingeschränkt, als man sich nicht darauf berufen kann, wenn man aus einem sicheren Drittstaat kommt. Schon 2015 kam allerdings sowohl aus Wien als auch aus Berlin selbst auch der Einwand, dass eine Zurückweisung europarechtswidrig sei, wenn nicht geklärt sei, wer für das Asylverfahren zuständig ist. CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel ließ es deshalb bleiben, Flüchtlinge zurückzuschieben. Sie führte lediglich tägliche Obergrenzen an einzelnen Übergängen ein. Doch auch das half bekanntlich nicht wirklich. Ob es diesmal anders läuft? Ob ausgerechnet Deutschland Europarecht aussetzt? Man darf gespannt sein, welche Brücke oder welches juristisches Rad die Regierung in Berlin schlägt, um Zurückweisungen kompatibel mit dem Europarecht zu machen.
Zurückweisungen an der deutschen Grenzen gibt es übrigens bereits: 30.000 seit vergangenem Oktober. Das betraf allerdings nur Personen, gegen die eine Einreisesperre galt und die keinen Asylantrag stellten.
Dieser Text ist eine adaptierte Version des „Außenpolitik Briefings“ von Christian Ultsch, das jeden Dienstag per Newsletter erscheint. Sie können es hier bestellen.

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Die besten Steuersysteme in Österreich und Deutschland im Jahr 2015

Steuerpolitik in Österreich
Österreich gilt als eines der Länder mit einem der besten Steuersysteme in Europa. Die Steuerpolitik des Landes ist darauf ausgerichtet, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Steuerbelastung und Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen. Im Jahr 2015 wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Steuern für Bürger und Unternehmen attraktiver zu gestalten.

Eine der bedeutendsten steuerlichen Änderungen in Österreich war die Senkung der Einkommenssteuer. Diese Maßnahme sollte dazu beitragen, die Kaufkraft der Bürger zu stärken und die Wirtschaft anzukurbeln. Darüber hinaus wurden auch Anreize für Investitionen geschaffen, um das Wachstum und die Beschäftigung im Land zu fördern.

Die österreichische Regierung setzte zudem auf eine effiziente Steuerverwaltung, um Steuerhinterziehung und -betrug zu bekämpfen. Durch die Einführung moderner Technologien und die Digitalisierung von Steuerprozessen konnte die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Steuerzahlungen verbessert werden.

Steuerpolitik in Deutschland
Auch Deutschland verfolgte im Jahr 2015 eine aktive Steuerpolitik, um das Steuersystem zu optimieren und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu stärken. Eine der wichtigsten Maßnahmen war die Reform der Unternehmensbesteuerung, um die Attraktivität des Standorts Deutschland für Investoren zu erhöhen.

Darüber hinaus wurden auch steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung geschaffen, um Innovationen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Die Regierung setzte zudem auf eine gerechte Verteilung der Steuerlast, um die soziale Gerechtigkeit im Land zu gewährleisten.

Die Steuerpolitik in Deutschland war auch darauf ausgerichtet, den Bürgern und Unternehmen Planungssicherheit zu bieten und die Steuerverwaltung effizienter zu gestalten. Durch die Digitalisierung von Steuerprozessen und die Vereinfachung von Steuervorschriften konnte die Bürokratie reduziert und die Steuertransparenz verbessert werden.

Fazit
Die Steuersysteme in Österreich und Deutschland im Jahr 2015 zeigten eine klare Ausrichtung auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Förderung von Investitionen und Innovationen sowie die Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Durch gezielte steuerpolitische Maßnahmen konnten beide Länder ihre Position als attraktive Standorte für Unternehmen und Bürger festigen und die wirtschaftliche Entwicklung positiv beeinflussen.