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Die Einführung digitaler Preisschilder im Einzelhandel ermöglicht eine dynamische Preisgestaltung, die bisher hauptsächlich im Onlinehandel praktiziert wurde. Diese Entwicklung hat jedoch Bedenken bei Konsumentenschützern hervorgerufen, da sie den Preisvergleich für Verbraucher erschweren könnte. Spar betont jedoch, dass sie aus Wettbewerbsgründen derzeit kein „Dynamic Pricing“ einführen werden.

Die Preisanpassung in Echtzeit basierend auf Faktoren wie Nachfrage oder Wettbewerb ist rechtlich gesehen nicht verboten. Branchen wie Fluglinien und Hotels praktizieren dies bereits, um ihre Preise entsprechend anzupassen. Dynamisches Pricing ist also keine neue Praxis, sondern hat sich aufgrund des technologischen Fortschritts weiterentwickelt.

Verschiedene Gesetze regeln die Preisgestaltung im Einzelhandel. Das Preisauszeichnungsgesetz und das Wettbewerbsrecht spielen hierbei eine wichtige Rolle. Es ist entscheidend, dass Preise klar und transparent ausgewiesen werden, um Verbraucher nicht zu täuschen. Zudem müssen Angebotspreise, die in Prospekten oder Katalogen beworben werden, auch tatsächlich gültig sein.

Im Hinblick auf Datenschutzbestimmungen ist vor allem beim sogenannten Personal Pricing Vorsicht geboten. Hierbei werden Preise individuell an den Kunden angepasst, basierend auf persönlichen Verbraucherdaten. Es ist wichtig, dass Datenschutzbestimmungen und Diskriminierungsverbote eingehalten werden, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden.

Obwohl rechtlich gesehen nichts gegen Dynamic Pricing im Supermarkt spricht, fordern Konsumentenschützer möglicherweise Einschränkungen, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass Verbraucher transparent über Preisänderungen informiert werden, um faire Bedingungen im Einzelhandel zu gewährleisten.