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Im Frühjahr 2023 kam es zu einem Hangrutsch am Graßnitzberg, der einen umstrittenen Weingarten von Winzer Manfred Tement betraf. Die Auswirkungen waren gravierend, da die L 613 aus Sicherheitsgründen über Wochen gesperrt werden musste. Die Kosten für die umfangreiche Sanierung belaufen sich auf 550.000 Euro, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Land Steiermark und Tement führte.

Schuldfrage ungeklärt: Die Frage nach der Verantwortlichkeit für den Hangrutsch bleibt bislang ungeklärt. Entsprechend ist unklar, wer die Kosten für die Instandsetzung und Absicherung der L 613 tragen soll. Kritiker des Weingartens machen den Winzer für die Rutschung verantwortlich, da für den Anbau der edlen Tropfen ein schutzwaldartiger Wald gerodet werden musste. Diese umstrittene Rodung löste bereits Unmut bei den Anwohnern aus und führte zu Protesten.

Gutachten und Gegengutachten: Tement hat bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben, das belegt, dass die Rutschung nicht vom Weingarten, sondern vom Straßenkörper ausging. Das Land hingegen präsentiert ein eigenes Gutachten, das besagt, dass der Auslöser der Rutschung im unterliegenden Hangbereich zu finden sei. Die Schadenersatzzahlungen belaufen sich insgesamt auf rund 630.000 Euro, wovon Tement laut Berichten auch einen Teil vom Land einfordert. Die Fronten zwischen den Parteien sind verhärtet, was dazu führt, dass das Land Steiermark Klage einreichen wird, um Verjährungsfristen zu vermeiden.

Behördenaufgaben unzureichend nachgekommen: Die Grünen haben die bevorstehende Klage positiv bewertet und vermuten, dass möglicherweise wirtschaftliche Interessen eines Winzers über die Sicherheit gestellt wurden und die Behörden ihre Aufgaben unzureichend erfüllt haben könnten. Lambert Schönleitner, Kontrollsprecher der Grünen, betont die Bedeutung einer gründlichen Prüfung dieses Sachverhalts.

Die Hintergründe des Hangrutsches: Der Hangrutsch am Graßnitzberg hat nicht nur finanzielle Auswirkungen, sondern wirft auch Fragen nach der Umweltverträglichkeit des Weingartens auf. Der umstrittene Weingarten von Manfred Tement hat bereits in der Vergangenheit für Diskussionen gesorgt, da für den Anbau der Reben ein schützender Wald gerodet werden musste. Dies führte zu Bedenken hinsichtlich des Bodenschutzes und der Stabilität des Hangs.

Konfliktpotenzial zwischen Land und Winzer: Die juristischen Auseinandersetzungen zwischen dem Land Steiermark und Manfred Tement scheinen festgefahren zu sein. Beide Parteien halten an ihren Standpunkten fest und sind nicht bereit, auf Kompromisse einzugehen. Die Frage der Schuldzuweisung und der Kostentragung bleibt weiterhin ungeklärt, was die Situation zusätzlich verkompliziert.

Einigung durch Vergleich unwahrscheinlich: Trotz monatelanger Gespräche zwischen den Parteien zeichnet sich keine Einigung ab. Die Klage des Landes Steiermark wird als notwendiger Schritt angesehen, um die Interessen des Landes zu wahren und mögliche Verjährungsfristen zu vermeiden. Die Möglichkeit eines Vergleichs wird zwar nicht ausgeschlossen, jedoch ist aufgrund der verhärteten Fronten eine Klage unumgänglich.

Die Rolle der Medien: Die Berichterstattung über den Hangrutsch und die juristischen Streitigkeiten zwischen dem Land Steiermark und Manfred Tement haben die öffentliche Aufmerksamkeit auf das Thema gelenkt. Medienberichte haben dazu beigetragen, dass die Diskussion über Umweltschutz, Verantwortung und Haftung in Bezug auf den Hangrutsch intensiv geführt wird.

Ausblick auf die Zukunft: Es bleibt abzuwarten, wie sich die Klage des Landes Steiermark gegen Manfred Tement entwickeln wird. Die Gerichtsverhandlung wird entscheidend sein, um die Schuldfrage zu klären und eine gerechte Lösung für alle Beteiligten zu finden. In der Zwischenzeit werden die Diskussionen über Umweltschutz und Verantwortung im Umgang mit Naturressourcen weitergeführt.